Unser Angebot
Partnerschaft und Zusammenarbeit
Unsere Personalisierung jedes einzelnen Falles ermöglicht es uns, Ihren Wünschen und Erwartungen entgegenzukommen und unsere Mitarbeiter sehr konkret und nur für Sie auszusuchen. Dadurch entsteht Professionalität - ein Anspruch, der uns eng mit unseren Kunden verbindet.
Legalität der Beschäftigung
Jede unsere Mitarbeiterin ist die Angestellte unserer Agentur und laut dem EU Gesetz unterliegt dem polnischen Arbeitsrecht. Die polnische Betreuerin kann auf Grunde der A1-Bescheinigung (Entsendebescheinigung) nach Deutschland entsendet werden. A1-Bescheinigung ist ein einziges Dokument, das die Rechtsgültigkeit der Auslandsarbeit bestätigt. Damit wird auch bestätigt dass von unserer Agentur
alle Beiträge zur Sozial- Pension- und Gesundheitsversicherung abgeführt sind. Jede Betreuerin bekommt auch die Europäische Krankenversicherungskarte EKUZ. Die Europäische Krankenversicherungskarte EKUZ ist ein zusätzliches Dokument, das der Betreuerin einen freien Zugang zu den öffentlichen Gesundheitsleistungen in der
BRD erleichtert.